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Verletzung der Neutralität durch Hissen der israelischen Fahne auf dem Regierungsgebäude

Offener Brief an den Herrn Bundespräsidenten und den Vizekanzler von Benediktinermönch Karl Helmreich

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr.Alexander Van der Bellen !
Sehr geehrter Herr Vizekanzler Mag.Werner Kogler !

Neutralitätsverletzung durch Hissen der Israelischen Flagge auf einem
Regierungsgebäude auf Geheiß des Bundeskanzlers und seines Außenministers.

Österreich hat sich zur Neutralität verpflichtet. Die schweren Konflikte zwischen
Palästinensern und Israel haben ihre Ursache in Demütigungen und Übergriffen am
sogenannten Jerusalemtag und am Tempelberg durch radikale Siedler und israelisches
Militär.

Der Hauptgrund ist aber die bevorstehende Vertreibung von palästinensischen
Familien aus Sheikh Jarrah und Silwan, wo sie 1956 unter der damaligen
jordanischen Verwaltung und der Flüchtlingsorganisation der UNO nach ihrer
Vertreibung angesiedelt wurden.
Erst im April hat sich der jordanische Außenminister Ayman Safadi mit Vertretern der
Autonomiebehörde getroffen ihnen Dokumente übergeben, die belegen, dass die
Palästinenser*innen rechtmäßige Eigentümer ihrer Häuser sind und dass diese Häuser
vom jordanischen Entwicklungsministerium damals gebaut wurden - niemals waren
das zuvor Häuser von jüdischen Bewohnern. Es geht vorerst um 13 Familien mit
169 Mitgliedern, darunter 46 Kinder. Angezielt sind aber mehr. Israel hat ja in
Ostjerusalem das Vorhaben 540 Wohneinheiten zu bauen.
Es gibt also Gründe für den Ausbruch der Unruhen.
Aber der Herr Bundeskanzler und sein Außenminister ergreifen einseitig und durch
öffentliche Zeichensetzung Partei. Aber sie haben noch nie eine auf Ausgleich
bezogene Initiative gesetzt, obwohl gerade ein neutraler Staat da hilfreich sein
könnte, das setzt allerdings voraus, dass bei beiden Seiten glaubhaft um Vertrauen
gerungen wird, gerade aber der Bundeskanzler und sein Minister haben das nie getan.
Es muss doch offizielle Regelungen geben, wann ein Regierungsgebäude mit der
Flagge eines anderen Staates geschmückt wird, z.B. bei einem Staatsbesuch.
Und ein Regierungsgebäude ist kein Privathaus, solche Akte kann ja nicht eine Person
noch eigenem Gutdünken setzen.
Ich ersuche Sie solche eigenwilligen, die Neutralität Österreichs beschädigenden
Handlungen abzustellen.

Mit freundlichem Gruß Karl Helmreich, am 14.05.2021

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